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Geschützter Ort für Sie

Alles was im Kunsttherapie-Atelier verbal und nonverbal zum Ausdruck kommt,steht 
unter Schweigepflicht.
Diese umfasst alles was im Rahmen meiner Berufsausübung anvertraut wird.
(Verfassung in den Ethikrichtlinien des Dachverbandes OdA Artecura Organisation der Arbeitswelt Schweizer Kunsttherapieverbände)

Auskünft gegenüber Dritten sind mit einer ärztlich-therapeutischen Schweigepflichtentbindung möglich.

Aus meiner Erfahrung habe ich die Zusammenarbeit/Austausch mit anderen begleitenden Fachpersonen bis jetzt als sehr unterstützend und bereichernd erlebt.

Zum Beispiel ...

→ Krankenkasse
→ Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten
→ Erziehungsberatung, Lehrer, Heilpädagogen
→ Ernährungsberatung
→ Bezugspersonen in Institutionen, Beistände
→ Nichtsorgeberechtigter Elternteil, Lebenspartner eines Elternteils
→ Tagesmutter, Grossmutter, Grossvater, ältere Geschwister
→ Komplementärtherapie, Ergo- Logo- Physiotherapie etc.